Das Dilemma mit Sand, Kies und Schotter

Deutschland muss seine Straßen, Schienen und Brücken sanieren, Wohnungen bauen und die Energiewende vorantreiben. Dafür braucht es mineralische Rohstoffe. Doch die Erschließung neuer Lagerstätten ist eine immer größere Herausforderung. Laut Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) dauern Genehmigungsverfahren häufig zehn Jahre und länger. Das unterstreicht eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR): Neue Steinbrüche oder zusätzliche Abbauflächen lassen sich oft nur mit jahrelangem Vorlauf realisieren.

Derzeit werden hierzulande gebrochene Natursteine für die Bauindustrie aus 762 Gewinnungsstellen an 701 Standorten gewonnen. Doch es kommen kaum neue Abbauflächen dazu. „In den vergangenen sechs Jahren konnten lediglich zwei Unternehmen nach langwierigen Genehmigungs- und zum Teil auch Klageverfahren ihre Planungen für neue Steinbrüche erfolgreich abschließen“, so der Autor der Studie, Dr. Harald Elsner. Genehmigungen werden mitunter erst nach mehreren Jahrzehnten Verfahrensdauer erteilt. Steinbrüche hätten angesichts von Lärm- und Staubbelastungen ein besonders schlechtes Image, obwohl nachweislich alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden, meint er. Auch Argumente der Notwendigkeit einer heimischen Rohstoffgewinnung mit Blick auf Zukunftsthemen wie die Energiewende und Infrastrukturmaßnahmen würden oft nicht greifen und ins Leere laufen.

Dass langwierige Genehmigungsverfahren kein theoretisches Problem sind, zeigt das Beispiel der SWK Schotterwerk Kirchen GmbH & Co. KG in Baden-Württemberg. Weil sich die Kalksteinvorkommen am bisherigen Standort dem Ende näherten, musste das Familienunternehmen eine neue Abbaufläche erschließen. Vom ersten Antrag bis zur Genehmigung vergingen jedoch mehr als elf Jahre. In dieser Zeit wurden zahlreiche Gutachten erstellt, Standortalternativen geprüft und Planungen mehrfach angepasst. Allein der Genehmigungsantrag umfasste am Ende rund 1 300 Seiten sowie mehr als hundert Pläne. „Das war mitunter eine große Belastung für das Unternehmen und die Unternehmerfamilie“, so Walter Minst, Bergbauingenieur vom Schotterwerk Kirchen. Erst 2025 erhielt das Unternehmen die endgültige Genehmigung für den neuen Steinbruch am Fischersberg, um jährlich rund 500 000 Tonnen Kalkstein zu gewinnen.

Das Beispiel ist kein Einzelfall. Aktuell besteht zwar noch kein Engpass mit der Versorgung von Sand, Kies, Splitt und Schotter, die der Tief- und Straßenbau, die Beton- und Asphaltmischwerke oder der Bahnbau benötigen. Der Grund: Die Baunachfrage ist zu niedrig. Doch die BGR-Studie geht davon aus, dass sich beispielsweise die Versorgung mit Splitten in Rheinland-Pfalz verschlechtert, weil die Vorkommen in bestehenden Steinbrüchen zur Neige gehen beziehungsweise keine neuen Abbaustätten geplant werden. Hinzu kommt, dass Abbaugenehmigungen teilweise auch abgelehnt werden – etwa in der Vulkaneifel. Die Folgen sind laut Dr. Harald Elsner steigende Baukosten. Derzeit schwanken die Preise für gebrochene Natursteine regional und nach Qualität. Für Großkunden liegen die Preise für Edelsplitte, so die BGR, derzeit zwischen netto 7,10 €/t und 24,00 €/t (im bundesweiten Mittel 14,20 €/t) beziehungsweise für Mineralgemische zwischen netto 4,50 €/t und 14,00 €/t (im bundesweiten Mittel 8,50 €/t). Abnehmer von kleinen Mengen bezahlen mehr. Durch die kontinuierlich steigenden Personal-, Wartungs- und Genehmigungskosten erhöhen sich auch die Preise für gebrochene Natursteine, so zum Beispiel zwischen 2024 und 2025 um bundesweit durchschnittlich sieben Prozent.

Auf den Ernst der Lage machte der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) mit einer Demo im Berliner Regierungsviertel im Juni aufmerksam: Ein mit Gesteinskörnungen beladenes Frachtschiff blockierte zeitweise den Schiffsverkehr unmittelbar vor dem Reichstag auf der Spree, begleitet von Protesten und einer Kundgebung am Ufer. Die Botschaft: Deutschland will mehr Wohnungen bauen, Brücken sanieren, Schienen modernisieren und die Energiewende voranbringen. Doch die heimischen Rohstoffe, ohne die all das nicht möglich ist, geraten durch den Genehmigungsstau ins Hintertreffen, während Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturprojekte, wie Vorhaben im Bereich Straßen, Schienen, Wasserstraßen, Energieinfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz, beschleunigt werden sollen. MIRO-Präsident Christian Strunk appellierte daher: „Wer mehr bauen will, muss auch die Kies- und Gesteinslagerstätten im Raumordnungsgesetz sichern.“

Foto: Zeppelin

Weitere Schwierigkeiten sieht die Rohstoffindustrie auch im geplanten Natur-Infrastruktur-Gesetz: „Das trifft die Unternehmen mitten in der Wirtschaftskrise und damit zum völlig falschen Zeitpunkt. Wer Investitionen in heimische Standorte erwartet, muss Genehmigungen erleichtern, statt neue Unsicherheiten zu schaffen“, kritisiert Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Die Branche unterstütze zwar ausdrücklich einen wirksamen Natur- und Umweltschutz. Jedoch verfüge Deutschland bereits heute über sehr hohe Natur- und Umweltstandards. Zusätzliche naturschutzrechtliche Vorgaben würden Genehmigungsverfahren weiter verlängern und verteuern. Besonders kritisch sieht der Verband neue Rechtskategorien, zusätzliche Ausgleichszahlungen und ein überragendes öffentliches Interesse für bestimmte Naturschutzbelange. „Noch längere und teurere Genehmigungsverfahren wären damit vorprogrammiert“, warnt Matthias Frederichs. Der BBS verweist darauf, dass für Infrastruktur- und Energieprojekte zuletzt zahlreiche Beschleunigungsgesetze auf den Weg gebracht wurden. Diese Bemühungen drohten durch neue Genehmigungshürden teilweise wieder ausgehebelt zu werden. „Wenn nun zusätzliche naturschutzrechtliche Hürden aufgebaut werden, droht in Teilen des Landes ein faktischer Genehmigungsausschluss“, so Matthias Frederichs.

Doch nicht alle teilen diese Ansicht: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnt davor, Planungsbeschleunigung mit einer Schwächung von Umweltstandards gleichzusetzen. Kritisch bewertet der Verband insbesondere die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf weitere Infrastrukturvorhaben sowie mögliche Einschränkungen bei Umweltprüfungen und Ausgleichsregelungen. Dadurch drohe der Schutz natürlicher Lebensräume ins Hintertreffen zu geraten. „Deutschland braucht schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber nicht auf Kosten von Natur und Umwelt. Das überragende öffentliche Interesse darf nicht zur Gießkanne werden. Naturschutz ist kein unnötiger Bremsklotz, sondern Teil einer zukunftsfähigen Infrastruktur“, erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Der Verband fordert, Eingriffe in Natur und Landschaft weiterhin vorrangig durch konkrete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Wo Ersatzgelder gezahlt werden, müssten diese rasch und unbürokratisch in Naturschutzprojekte vor Ort fließen. „Geld auf Konten hilft weder der Natur noch den Menschen in den Regionen. Ersatzgelder müssen in die Fläche kommen“, so Jörg-Andreas Krüger.

Dass die Unsicherheit nicht nur aus langwierigen Genehmigungsverfahren resultiert, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung mit weitreichenden Folgen für die Rohstoffversorgung: Am 12. Juni 2026 erklärte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Regionalplan Ruhr für unwirksam. Anlass waren unter anderem die Festlegungen zu künftigen Abgrabungsflächen für Kies und Kiessand. Nach Ansicht des Gerichts beruhte die Rohstoffbedarfsprognose auf veralteten Daten und berücksichtigte verfügbare Reserven nicht ausreichend. Zudem wurden Verfahrensfehler bei der Bürgerbeteiligung festgestellt. Damit entfällt der gesamte Regionalplan als zentrales Steuerungsinstrument. Betroffen ist damit nicht nur die Steuerung der Rohstoffgewinnung, sondern die gesamte regionale Raumordnung, einschließlich Flächen für Siedlungsentwicklung, Gewerbe, Infrastruktur und erneuerbare Energien. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten und wird sich auf Investitionen, Baukosten, Projektlaufzeiten und kommende Bauvorhaben auswirken, so der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero), der klarstellt: Investitionen in Gewinnungs- und Aufbereitungskapazitäten erfolgen über lange Zeiträume und benötigen verlässliche planerische Grundlagen. „Es geht jetzt darum, bestehende Unsicherheiten rasch zu beseitigen und den betroffenen Unternehmen wieder Planungsperspektiven zu geben“, betont Max Pescher, Landesvorsitzender NRW vero. Vor dem Hintergrund des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie des Bundeswehrplanungs- und -beschaffungsbeschleunigungsgesetzes wird das Urteil mit Sorge betrachtet. Deutlich wurde auch, dass zwischen theoretisch ausgewiesenen Rohstoffreserven und tatsächlich verfügbaren Gewinnungsmengen erhebliche Unterschiede bestehen können. Denn entscheidend ist nicht, welche Lagerstätten auf dem Papier gesichert sind, sondern welche Rohstoffe nach Abschluss aller Genehmigungs- und Rechtsverfahren tatsächlich abgebaut werden dürfen.

August 2026