Fit für Beruf in der Zukunft

Weil in Baumaschinen immer mehr Sensoren Einzug halten, aber auch alternative Antriebstechnik auf dem Vormarsch ist, muss sich das Berufsbild für Baumaschinenmechatroniker anpassen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die modernisierte Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk (LandBauMechMstrV) am 1. August 2025 in Kraft treten. Die neue Verordnung modernisiert das Berufsbild für die Meisterprüfung und ist ein wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen. Die aktuellen Entwicklungen der Technik, insbesondere die Digitalisierung und die Automatisierung im Bereich der Land- und Baumaschinen, werden nun mit einbezogen.

Die Aufgaben für Mechatroniker von Baumaschinen ändern sich – deswegen wird die Prüfungsordnung angepasst. Foto: Zeppelin

Mit der Neuordnung ist es möglich, Zukunftstechnologien so zu integrieren, dass sie für verschiedene Teilbranchen umgesetzt und regionalspezifisch angewendet werden können. Die Prüfung kann zukünftig an Geräten, Maschinen und Anlagen in den Bereichen der Landmaschinentechnik, der Baumaschinentechnik, der Garten-, Forst- und Kommunaltechnik oder der Flurförderzeugtechnik abgenommen werden. Die neue Verordnung berücksichtigt die Entwicklungen von Technologien unter anderem im Bereich der Mechatronik, der Digitalisierung und der Automatisierung. Dabei werden Inhalte wie Verbrennungsmotoren oder Hydraulik nicht vernachlässigt. Die Änderungen zielen darauf ab, den Beruf des Land- und Baumaschinenmechatronikers zukunftssicher zu gestalten und die Qualität der Fortbildung weiter zu verbessern.

In Kooperation mit und koordiniert durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) erarbeiteten Sachverständige und Praktiker der Handwerksbetriebe, von Innungen und Landesverbänden, der Sozialpartner und der Handwerkskammern die neue Meisterprüfungsverordnung. „Es ist äußerst wichtig, die Zukunft und die Vielfältigkeit des Berufs auch in der Meisterprüfung abzubilden und die Prüfungsordnung den Gegebenheiten in der Werkstatt und beim Land- und Baumaschinenhändler vor Ort anzupassen“, resümiert Norbert Stenglein, Bundesinnungsmeister und ergänzt: „Wir sind hoch erfreut, dass uns das gelungen ist und wir somit die Attraktivität unseres Berufs damit weiter sichern.“ Die neue Prüfungsordnung bringt neue didaktische Anforderungen mit sich und erfordert eine Umstrukturierung des Prüfungsablaufes mit einer noch stärkeren Ausrichtung auf Handlungsprozesse sowie auf mobile Arbeitsmaschinen und deren Systeme. Im Frühjahr 2026 plant der LandBauTechnik Bundesverband dafür eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Die novellierte Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II des Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerks wurde am 9. September 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und am 13. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, Nr. 277).

Meisterprüfungsverfahren, die bis zum 31. Juli 2025 begonnen wurden, werden nach der bisherigen Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung zu Ende geführt. Für Prüfungsanmeldungen, die bis zum Ablauf des 31. Januar 2026 erfolgen, gilt auf Verlangen der zu prüfenden Person weiterhin die alte Verordnung. Diese Übergangsregelung stellt sicher, dass Prüflinge, die sich bereits auf die bisherigen Vorschriften vorbereitet haben, ihre Prüfungen unter den bekannten Bedingungen ablegen können.

November 2024