Unternehmen, die in eine energieeffiziente Baumaschine investieren, können derzeit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Gutes tun für die Umwelt, indem sie den CO₂-Ausstoß senken, aber auch Kosten sparen. Denn die Bundesregierung hat ihre Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen neu ausgerichtet, um den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startete 2019 das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“. „Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, versprach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Wer in den Genuss der Fördermittel kommen will, muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.
Die Anschaffung einer kraftstoffeffizienten Baumaschine wird mittlerweile je nach Unternehmensgröße mit 500 oder 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne gefördert, damit Betriebe ihre CO₂ -Bilanz verbessern können. 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne bekommen KMU, also kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne erhalten große Unternehmen, die darüber liegen. Allerdings sind damit auch einige Bedingungen verbunden: „Ganz wichtig: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt und begründet werden. Im Nachgang ist das leider nicht wirksam“, erklärt Staale Hansen, Leiter Produktmanagement für Großgeräte bei Zeppelin. Bei Antragstellung ist dem BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ein von einem externen Energieberater angefertigtes Einsparkonzept vorzulegen. Das BAFA kündigte im Zuge der Corona-Pandemie an, möglichst schnell ein positives Signal geben zu wollen, damit Unternehmen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz von erneuerbaren Energien zügig in Angriff nehmen können. Weil jedoch komplexe Maßnahmen, die nach Modul 4 des Förderprogramms beantragt werden, eine lange Vorlaufzeit haben, sei es durch erhöhte Planungszeiten der Energieberatung oder sei es durch Lieferzeiten eines Herstellers, könne mit dem Förderantrag zeitgleich ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Im Einzelfall werde dann geprüft, ob Firmen die beantragte Maßnahme schon eher starten können. Ist dies der Fall, erhalten sie eine sogenannte „Unverbindliche Inaussichtstellung“. Allerdings dürfen dann keine offenkundigen Förderhindernisse vorliegen.
Energieberater, die den Antrag bearbeiten, müssen beim BAFA zugelassen sein. Die Beratung muss für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen. Der Energieberater muss die geplante Maßnahme der Anschaffung detailliert, plausibel und transparent schildern und dabei den Standort beziehungsweise Einsatz beschreiben. Er muss auf den Ist-Zustand des zu optimierenden Systems eingehen und die Optimierungsmaßnahme (Soll-Zustand) ausführlich darlegen. Außerdem sind dabei die Energieverbräuche und der Systemnutzen (jeweils im Istund im Soll-Zustand) darzulegen. Grundlage für die Erhebung und Bewertung von Energieverbrauch und -einsparpotenzial ist eine umfassende, systematische Bestandsaufnahme des betroffenen Systems und der wesentlichen Einflussfaktoren. Sofern das antragstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Einsparkonzepts erfolgt auf Grundlage der Anforderungen der Anlage zum Merkblatt 4 „Einsparkonzept für technologieoffene Investitionsvorhaben“.
Darüber hinaus darf die Neumaschine ausschließlich auf dem Betriebsgelände, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden. Förderfähig sind effiziente Baumaschinen, die dem Herstellungsprozess auf dem Werksgelände dienen, wenn etwa ein Bagger benötigt wird, um den Abfall von der Sammelstelle zur Sortieranlage zu befördern, oder wenn ein Radlader Schüttgüter umschlägt. Nicht förderfähig sind dagegen mobile Baumaschinen eines Bauunternehmens, die auf den jeweiligen Baustellen eingesetzt werden. Wesentlich ist auch, dass der Betrieb des Geräts auf mindestens drei Jahre ausgelegt sein muss.
Neuanschaffungen können nur dann bezuschusst werden, wenn im Vergleich zu einer alternativen Investition eine Kohlenstoffdioxid- Einsparung beziehungsweise Energieeinsparung nachgewiesen wird. Hierfür muss eine technisch vergleichbare und aktuell ebenso am Markt verfügbare weniger effiziente Referenzanlage der hocheffizienten Anlage gegenübergestellt werden. Somit kann im Einsparkonzept eine „theoretische“ Energieeinsparung im Vergleich zu einer „Alternativinvestition“ Sortierannachgewiesen werden. Kann kein Nachweis der Verringerung des Endenergieverbrauches erbracht werden, ist die Maßnahme zur energetischen Optimierung nur dann förderfähig, wenn die Maßnahme zu einer Verringerung des fossilen Energieverbrauchs des Unternehmens führt.
Entweder zahlt das BAFA einmalig einen Investitionsschuss in Höhe des berechneten Zuschusses aus oder die KfW-Bank vergibt in Zusammenarbeit mit der Bank des Unternehmens ein Darlehen, wobei der berechnete Zuschuss als Teilerlass für die Rückzahlung gültig ist. „Ein Liter weniger Sprit bedeutet 2,64 Kilo weniger CO₂-Ausstoß. Daran orientiert sich der Zuschuss, berechnet aus dem CO₂ -Förderdeckel. Es lohnt sich für Firmen, wenn sie konsequent auf Energieeffizienz achten“, so Hansen.
Rechenbeispiel:
Eine beispielhafte Rechnung mit Schätzwerten aufgestellt hat Bernhard Tabert, Zeppelin Produktmanager für Flottenmanagement. Er verglich einen Cat Radlader 966M mit konventionellem Lastschaltgetriebe mit einem Cat 966M XE mit einem alternativen Antrieb, der Wandler und Hydrostat kombiniert. Dabei ging er von einem Durchschnittsverbrauch von 14,6 Litern Diesel pro Stunde (Cat 966M) und 12,7 Litern Diesel pro Stunde (Cat 966M XE) aus. Einem in der gleichen Tonnenklasse angesiedelten Radlader legte er einen Durchschnittsverbrauch von 26 Litern pro Stunde zugrunde. „Die Differenz zu den Cat Maschinen liegt hier bei rund 11,4 beziehungsweise 13,3 Litern. Bei geplanten tausend Betriebsstunden macht das dann 11 400 beziehungsweise 13 300 Liter Ersparnis aus. Multipliziert mit dem Faktor 2,64 ergeben sich hier 30 beziehungsweise 35 Tonnen CO₂ , die eingespart werden können. Darauf den Zuschuss von 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne angewandt, ergibt sich hier der Betrag von 15 000 beziehungsweise 17 500 Euro Förderung. Bei der Annahme, dass 700 Euro pro geförderter Tonne CO₂ möglich sind, fällt die Förderung mit 21 000 beziehungsweise 24 500 Euro noch höher aus. Das ist ein gewaltiger Batzen Geld, wenn sich die Betriebe ihre energieeffiziente Baumaschine subventionieren können. Sie können hier etliches an Geld sparen, wenn sie in zukunftsweisende Technik investieren“, rechnet Tabert vor.
Juli/August 2020